§ 53a UrhG
Auf der 10. INETBIB-Tagung hielt Dr. Harald Müller (Bibliothek des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht) einen Vortrag unter dem Thema: “Spinn ich oder die anderen?” – Das Gute am neuen Urheberrecht und das Häßliche am neuen Subito-Rahmenvertrag zum Kopienversand.
In diesem Vortrag ging M. speziell auf den § 53a ein, wonach der elektronische Versand von grafischen Dateien (”Faksimili”) durchaus gestattet ist. Weiter stellte er den Sinn des Vetrages von “subito-Rahmenvertrages” in Frage. Es bleibt zu hoffen, das die Veranstalter diesen Beitrag bald online zugänglich machen.