Aus Zeitonline: Neue Vereinbarung für „Google Books“, bezieht sich aber nicht auf Europa.
Archiv für Urheberrecht
„Schwarz-Gelb plant „Dritten Korb“"
Aus Heise-Online vom 22.10.2009: „Schwarz-Gelb plant „Dritten Korb“. Es bleibt abzuwarten, ob der dritte Korb endlich sinnvolle und praktikable Regelungen bringen wird.
„Urheberrechtsfibel – nicht nur für Piraten „
Das Buch von Klaus Graf zum Thema „Urheberrecht“ ist nun online.
Der Eintrag hier stellt keine Bewertung dar!
„Bessere Bedingungen für Buch-Digitalisierung gefordert“
Aus Heise online vom 04.10.2009
Vertreter von Bibliotheken und Google sowie Forscher machten sich auf einer Konferenz zur Zukunft des Wissens der den Grünen nahestehenden Heinrich-Böll-Stiftung am … [02.10.2009] in Berlin für rasche Regelungen für den Umgang mit sogenannten „verwaisten Werken“ stark, deren Urheber nicht mehr auszumachen sind. Die EU müsse hier rasch bestehende rechtliche „Grauzonen“ bei der Digitalisierung solcher Werke schließen, betonte die Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbands, Gabriele Beger. Wie in den USA sollte auch in Europa die klare Bestimmung gelten, dass verwaiste Werke öffentlich zugänglich gemacht werden können. Der Staat reagiere auf diese Belange der Nutzer und der Bibliotheken derzeit nicht und verschlafe so den Einzug in die Online-Welt.
EU-Experten beraten über Google Books
Aus Heise online vom 06.09.2009:
EU-Experten beraten über Google Books.
In einem Austausch mit Experten will sich die EU-Kommission mit den Folgen der von Google betriebenen Digitalisierung urheberrechtlich geschützter Bücher auf Europa befassen. Hintergrund der zweitägigen Anhörung, die an diesem Montag in Brüssel beginnt, ist ein Vergleich zwischen dem Internetkonzern Google und US-Autorenverbänden in den USA, der auch in Europa für Aufsehen und Kritik sorgte.
„Bundesregierung kontra Google Books“
Aus Heise online vom 02.09.2009:
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat sich im Rechtsstreit um den geplanten Vergleich zwischen Google und Urhebern über das Digitalisieren von Büchern eingeschaltet. In einem Schriftsatz („Amicus Curiae“) an das zuständige New Yorker Gericht äußerte sie die Bedenken der Regierung. „Wir hoffen, dass das Gericht die Billigung des Vergleichs insgesamt ablehnt oder zumindest unsere deutschen Autoren und Verleger herausnimmt, damit die Folgen des Vergleichs sie nicht treffen. Die deutschen Rechtsinhaber könnten dann selbst entscheiden, ob und welche Rechte sie Google einräumen“, erklärte Zypries in Berlin.
„Wissenschaftliches Arbeiten vollzieht sich heute elektronisch“
Unter der Überschrift „Wissenschaftliches Arbeiten vollzieht sich heute elektronisch“ äußert sich die Vorsitzende des dbv, Frau Dr. Beger.
In einer Stellungnahme zum „Dritten Korb“ des Urheberrechts fordert der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) eine Lockerung des geltenden Urheberrechts. So sollen unter anderem die Wiedergabe von Dokumenten an elektronischen Leseplätzen und das Recht auf Privatkopie ausgeweitet werden. Welche Folgen dies für Verlage haben könnte, fragte boersenblatt.net in einem Gespräch mit Gabriele Beger, Vorsitzende des dbv und Direktorin der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg.
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„Verleger hinterfragen Kulturflatrate, pochen auf Leistungsschutzrecht“
Aus Heise online: „Verleger hinterfragen Kulturflatrate, pochen auf Leistungsschutzrecht“.
Schriftsteller, Übersetzer und Verleger beäugen eine Kulturflatrate für die Nutzung von Online-Tauschbörsen skeptisch. Sie haben SPD und Grünen 16 Fragen zu der von beiden Parteien erwogenen Pauschalvergütung für Filesharing übersandt. „Wir Urheber möchten gerne wissen, was eine Kulturflatrate für uns bedeuten würde“, begründete Imre Török, Vorsitzender des Schriftstellerverbandes in der Gewerkschaft ver.di, den Schritt.
Darmstadt-Urteil zu § 52b UrhG
In seinem Blog äußert sich Eric Steinhauer zum Urteil aus Darmstadt, hier findet sich auch ein Link zum Urteilstext.
Die Landesbibliothek als Copyshop der „Beitrag“ von Herrn Ulmer auf den Seiten des Börsenblattes – nur diesmal mit „Kommentaren“
Die Landesbibliothek als Copyshop unter diesem Titel hat nun das Börsenblatt die Diskussion zusammengefaßt publiziert. Es fehlt aber ein Hinweis zur INETBIB-Liste, vielmehr scheint sich die Diskussion über die Seiten des Börsenblatts abgespielt haben …?????? Die Kommentare scheinen auch nicht komplett zu sein?!?